Steueramt informiert
Information aus dem Steueramt
Das Steueramt möchte daran erinnern, dass zum 15.05.2024 Grundsteuern, die Gewerbesteuer-vorauszahlungen sowie die Hundesteuern fällig werden.
Um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird um pünktliche Zahlung gebeten.
Bankverbindung:
Kreditinstitut: Sparkasse Zwickau
IBAN: DE04 8705 5000 2269 0000 24
BIC: WELADED1ZWI
Wir möchten darauf hinweisen, dass lediglich neue Bescheide ergehen, sofern sich Änderungen der steuerlichen Verhältnisse ergeben haben. Unveränderte Bescheide behalten Ihre Gültigkeit.
Besonderer Hinweis:
Die bestehenden Jahresfälligkeiten zur Grundsteuer A und B gelten letztmalig für das Kalenderjahr 2024. Die aufgrund der Grundsteuerreform neu ermittelten und festgesetzten Grundsteuermessbeträge gelten ab 01.01.2025. Hierzu ergeht an alle Steuerpflichtigen ein neuer Grundsteuerbescheid.
Machat
Steueramt