Steueramt informiert

Langenbernsdorf, den 02. 04. 2024

Information aus dem Steueramt

 

Das Steueramt möchte daran erinnern, dass zum 15.05.2024 Grundsteuern, die Gewerbesteuer-vorauszahlungen sowie die Hundesteuern fällig werden.

Um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird um pünktliche Zahlung gebeten.

 

Bankverbindung:

Kreditinstitut:                       Sparkasse Zwickau

IBAN:                                     DE04 8705 5000 2269 0000 24

BIC:                                        WELADED1ZWI

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass lediglich neue Bescheide ergehen, sofern sich Änderungen der steuerlichen Verhältnisse ergeben haben. Unveränderte Bescheide behalten Ihre Gültigkeit.

 

Besonderer Hinweis:

Die bestehenden Jahresfälligkeiten zur Grundsteuer A und B gelten letztmalig für das Kalenderjahr 2024. Die aufgrund der Grundsteuerreform neu ermittelten und festgesetzten Grundsteuermessbeträge gelten ab 01.01.2025. Hierzu ergeht an alle Steuerpflichtigen ein neuer Grundsteuerbescheid.

 

Machat

Steueramt