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Steueramt informiert

Langenbernsdorf, den 25. 09. 2024

Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid –Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid. 

 

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. 

 

Die Gemeinde Langenbernsdorf informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. 

 

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

 

Frau Machat

Steueramt

 
Kontakt
 

Gemeinde Langenbernsdorf
Bahnhofstraße 1
08428 Langenbernsdorf

 

tel. 03761/8806-0
fax 03761/8806-20

 

Öffnungszeiten

MO:9.00 - 12.00 Uhr
DI:9.00 - 12.00 Uhr
 13.00 - 18.00 Uhr
MI:geschlossen
DO:9.00 - 12.00 Uhr
 13.00 - 16.00 Uhr
FR:9.00 - 11.30 Uhr

 

 

 
 
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