Steueramt informiert
Information aus dem Steueramt
Das Steueramt möchte daran erinnern, dass zum 01.07.2024 die Grundsteuern für die Jahreszahler fällig werden.
Um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird um pünktliche Zahlung gebeten.
Bankverbindung:
Kreditinstitut: Sparkasse Zwickau
IBAN: DE04 8705 5000 2269 0000 24
BIC: WELADED1ZWI
Machat
Steueramt
Information aus dem Steueramt
Anzeigepflichten
Im Rahmen der Grundsteuerreform möchten wir hinsichtlich der bestehenden Anzeigepflichten folgende Hinweise geben:
Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse nach dem 01.01.2022, etwa Veränderungen am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (wie Flächenänderungen in Form von Zu- oder Abnahmen an der Gesamtfläche oder Bebauung/Abriss), am Gebäude oder der Nutzung, des Nutzungsanteils, der Nutzungsart sowie Änderungen der Eigentumsverhältnisse müssen beim Finanzamt angezeigt werden.
Die Frist für die Abgabe der Anzeige beträgt einen Monat und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die Verhältnisse geändert haben.
Ausnahme: Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die im Laufe der Kalenderjahre 2022 und 2023 eingetreten sind, sind bis zum 31. Dezember 2024 anzuzeigen.
Das Formular zur Änderungsanzeige finden Sie unter:
unter der Rubrik Grundsteuer/Anzeigepflichten
Machat
Steueramt