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Steueramt informiert

Langenbernsdorf, den 02. 04. 2024

Information aus dem Steueramt

 

Das Steueramt möchte daran erinnern, dass zum 15.05.2024 Grundsteuern, die Gewerbesteuer-vorauszahlungen sowie die Hundesteuern fällig werden.

Um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird um pünktliche Zahlung gebeten.

 

Bankverbindung:

Kreditinstitut:                       Sparkasse Zwickau

IBAN:                                     DE04 8705 5000 2269 0000 24

BIC:                                        WELADED1ZWI

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass lediglich neue Bescheide ergehen, sofern sich Änderungen der steuerlichen Verhältnisse ergeben haben. Unveränderte Bescheide behalten Ihre Gültigkeit.

 

Besonderer Hinweis:

Die bestehenden Jahresfälligkeiten zur Grundsteuer A und B gelten letztmalig für das Kalenderjahr 2024. Die aufgrund der Grundsteuerreform neu ermittelten und festgesetzten Grundsteuermessbeträge gelten ab 01.01.2025. Hierzu ergeht an alle Steuerpflichtigen ein neuer Grundsteuerbescheid.

 

Machat

Steueramt

 
Kontakt
 

Gemeinde Langenbernsdorf
Bahnhofstraße 1
08428 Langenbernsdorf

 

tel. 03761/8806-0
fax 03761/8806-20

 

Öffnungszeiten

MO: 9.00 - 12.00 Uhr
DI: 9.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
MI: geschlossen
DO: 9.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 16.00 Uhr
FR: 9.00 - 11.30 Uhr

 

 

 
 
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