Steueramt informiert
Grundsteuer 2025 – Hebesatzsatzung ab 2025 –
Verschiebung der Fälligkeit
Information zur Umsetzung der Grundsteuerreform/Bearbeitungsstand:
Die Einarbeitung der von den Finanzbehörden übermittelten Datensätze für die Grundsteuermessbeträge ist nach wie vor nicht abgeschlossen, da weiterhin Festsetzungen bzw. Korrekturen durch das Finanzamt bereitgestellt werden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass Ende des ersten Quartales 2025 die Erfassung der übermittelten Daten vollständig sein wird und eine Ermittlung der neuen Hebesätze A und B erfolgen kann, sodass planmäßig und gemäß Beschlusses des Gemeinderates vom 04.11.2024 eine Festsetzung der Grundsteuern im zweiten Quartal 2025 erfolgen wird und sämtliche Steuerbescheide mit Wirkung ab 01.01.2025 versendet werden. Dies bedeutet, dass sich die erste Fälligkeit der Grundsteuer 2025 in das zweite Quartal 2025 -voraussichtlich auf den 15.05.2025 – verschiebt.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle ein neuer Grundsteuerbescheid versandt, welcher die Grundlage für die Besteuerung und die Zahlungsverpflichtung bildet.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, besteht Ihrerseits keinerlei Handlungsbedarf. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde. Wir bitten, davon abzusehen, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und nach Erhalt des neuen Bescheides erneut zu erteilen, da dies zu einem erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung führt.
Machat
Steueramt/Gemeindekasse